Barrierefreie Webseiten: Kooperation zwischen BTE und Eye-Able unterstützt Kommunen und Tourismusregionen

Öffentliche Verwaltungen, darunter Kommunen und Tourismusregionen, sind bereits durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Diese Verordnung zielt darauf ab, Websites für alle Menschen zugänglich zu machen, insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Damit Ihre Kommune oder Tourismusregion diese Anforderungen optimal umsetzen kann, stellen wir Ihnen die Lösungen und Tools zur digitalen Barrierefreiheit unseres Partners Eye-Able® vor, die auch wir bereits auf unserer eigenen Homepage integriert haben (Haben Sie schon das kleine Männchen am Bildschirmrand entdeckt?).

Schon gewusst? Digitale Barrierefreiheit ist Pflicht für öffentliche Stellen – und bald auch für viele private Unternehmen!

Die BITV 2.0 verpflichtet alle öffentlichen Websites und mobilen Anwendungen in Deutschland, den internationalen Standards WCAG 2.1 Level AA zu entsprechen. Diese Vorgabe verbessert den Zugang zu öffentlichen digitalen Angeboten für Menschen mit Behinderungen und richtet sich an öffentliche Einrichtungen in Deutschland. Ab 28. Juni 2025 tritt zusätzlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das auch bestimmte private Unternehmen zur Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards verpflichtet. Das BFSG umfasst Branchen wie den Einzelhandel, Finanzdienstleistungen und Telekommunikation und erfordert, dass betroffene Unternehmen ihre Websites, Apps und digitalen Dienstleistungen barrierefrei gestalten. Damit soll der Zugang zu digitalen Angeboten auch im privaten Sektor für alle Menschen erleichtert werden.

Mit den Produkten von Eye-Able® die Anforderungen der BITV 2.0 und des BFSG mühelos erfüllen

Öffentliche Institutionen und bald auch private Unternehmen in relevanten Branchen können mit den Produkten von Eye-Able® die gesetzlichen Anforderungen der BITV 2.0 und des BFSG problemlos umsetzen. Eye-Able® bietet innovative Softwarelösungen, die Webseiten umfassend zugänglich machen. Zu den Funktionen zählen Vergrößerungs- und Vorleseoptionen, kontrastreiche Darstellungen sowie eine einfache Navigation für Screenreader. Zusätzlich bietet Eye-Able® ein KI-basiertes Übersetzungstool, das Inhalte in verschiedene Sprachen übersetzt und so auch die Ausgabe Ihres Contents für internationale Zielgruppen optimiert. Ziel ist eine inklusive digitale Erfahrung, die allen Nutzergruppen gerecht wird und Ihnen gleichzeitig die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen erleichtert.

Exklusiver Rabatt für Kommunen und Tourismusregionen durch die Kooperation mit BTE

Durch die Zusammenarbeit zwischen BTE und Eye-Able® erhalten Kommunen und Tourismusregionen einen exklusiven Rabatt in Höhe von 20% auf die Eye-Able®-Produkte, wenn diese über BTE bezogen werden. So können Sie Ihre Webseite kosteneffizient und BITV-konform gestalten und gleichzeitig eine Vorreiterrolle für digitale Inklusion übernehmen.

Weitere Informationen zur Kooperation und zu den Eye-Able®-Produkten erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.bte-tourismus.de/bte-x-eye-able/. Nutzen Sie hier unser Kontaktformular, um sich als BTE-Kundin oder -Kunde zu registrieren. Wir leiten Ihren Kontakt an Eye-Able® weiter, die Ihnen einen Terminvorschlag für ein unverbindliches Kennenlernen inklusive einer technischen Demonstration der verschiedenen Softwarebestandteile zusenden werden. Bei Interesse erhalten Sie dann ein individuelles Angebot (inkl. des zugesagten Preisnachlasses).

Für Fragen steht Ihnen Janika Schneider gern zur Verfügung.