© Grundlage: Südliche Weinstrasse e.V.
Der Urlaub in Ferienwohnungen und Ferienhäusern erfreut sich seit vielen Jahren in Deutschland immer größerer Beliebtheit! Vor allem in ländlich geprägten Regionen bilden Ferienwohnungen und -häuser ein wichtiges Segment im Beherbergungsmarkt. Für potenzielle sowie bestehende Vermieter und Vermieterinnen von privaten Ferienunterkünften an der Südlichen Weinstraße haben wir im Auftrag der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels und der Zentrale für Tourismus Südliche Weinstrasse e.V. ein Handbuch entwickelt, das Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Ferienvermietung liefert.
Das Vermieterhandbuch wurde aufgesetzt, um Vermieterinnen und Vermietern bei der Umsetzung einer erfolgreicher Ferienunterkünfte zu unterstützen und Ihnen das nötige Wissen und die Werkzeuge an die Hand zu geben. Der Leitfaden enthält praktische Tipps, Checklisten und Best Practice Beispiele und behandelt die folgenden Themen: Einrichtung und Ausstattung, Serviceleistungen und Zusatzangebote, Marketing und Vertrieb, Qualität und Gästebewertungen, Weiterbildung sowie Investitions- und Fördermöglichkeiten. Ein großes Kapitel widmet sich den rechtlichen Grundlagen wie Baugenehmigungen, Gewerbeanmeldung, Versicherungsschutz, Meldepflicht, Preisangaben, GEZ und GEMA-Beitrag, Steuern u.v.m. Außerdem finden sich in dem Handbuch Informationen zu aktuellen Tourismustrends wie Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Für alle sieben Verbandsgemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau werden die wichtigsten Ansprechpartner aus den Bereichen Tourismus, Bau, Gewerbeanmeldung und Abgaben aufgeführt.
Das Vermieterhandbuch ist als lebendiges Dokument angelegt und leistet einen wertvollen Beitrag zur Qualitätssicherung und -steigerung der gastegbenden Betriebe.
Das Vermieterhandbuch ist downloadbar unter www.suedlicheweinstrasse.de/vermieterhandbuch oder auf unserer Homepage unter Publikationen.
Das Vermieterhandbuch wurde im Rahmen des Entwicklungsprogramms EULLE – mitfinanziert durch Bund und Land im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) – gefördert.